Friedhof

AnsprechpartnerFrau Krohn (Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement)
DienstzimmerEggesin, Bahnhofstr. 7, Zi. 003
Telefon039779 / 264-67
Telefax039779 / 264-43
E-Maila.krohn@eggesin.de 

Hinweise und Bemerkungen

Auf den Friedhöfen der Stadt Eggesin einschl. Hoppenwalde bedarf die Errichtung eines Grabmals der Genehmigung der Stadt Eggesin. Die Genehmigung beantragen Sie mit diesem Antragsformular. Die Genehmigung ist gebührenpflichtig mit 12,50 €. Auf den kommunal bewirtschafteten Friedhöfen der Dörfer des Amtes "Am Stettiner Haff" ist die Errichtung von Grabmalen genehmigungsfrei.