Sterbefall
Ansprechpartner | Herr Geisler / Frau Mans (Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste) |
Dienstzimmer | Eggesin, Stettiner Str. 1, Zi. 003 |
Telefon | 039779 / 264-57 |
Telefax | 039779 / 264-42 |
standesamt@eggesin.de |
Hinweise und Bemerkungen
Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Der Sterbefall ist spätestens an dem dem Todestag folgenden Werktag beim zuständigen Standesbeamten anzuzeigen. Mit der Anzeige können Sie auch das Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl betrauen. Für die Beurkundung des Sterbefalls sind folgende Unterlagen des Verstorbenen im Original vorzulegen:
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde (wenn verheiratet)
- Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners (wenn verwitwet) oder Scheidungsurteil (wenn geschieden)
- Todesbescheinigung des Arztes
- Personalausweis
Für die Erstausstellung der Sterbeurkunde wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben. Für im selben Bearbeitungsvorgang ausgestellte Mehrausfertigungen der Sterbeurkunde werden je Ausfertigung 5,00 € erhoben. Die separate Ausstellung von Mehrausfertigungen der Sterbeurkunde zu einem späteren Zeitpunkt wird gebührenseitig wie eine Erstausfertigung behandelt, d. h. erste Mehrausfertigung 10,00 €, alle weiteren Mehrausfertigungen jeweils 5,00 €.
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