Aufstellgenehmigung für Spielautomaten

AnsprechpartnerFrau Stieg (Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste)
DienstzimmerEggesin, Stettiner Str. 1, Zi. 108
Telefon039779 / 264-53
Telefax039779 / 264-42
E-Mailm.stieg@eggesin.de

 

Hinweise zum Automatenaufstellgewerbe

  1. Vorlage einer Erlaubnis gemäß § 33 c Abs. 1 GewO (Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit) – Erteilung durch die für den Wohnsitz des Gewerbetreibenden jeweils zuständige Behörde.
  2. Anzumelden ist dieses Gewerbe bei jeder Behörde, in deren Bezirk Spielgeräte aufgestellt werden (gilt für Waren-, Leistungs- und Unterhaltungsautomaten jeder Art).
  3. Die Aufstellung der Spielgeräte darf nur erfolgen, wenn die zuständige Behörde die Bestätigung gemäß § 33 c Abs. 3 Satz 1 GewO erteilt hat.