Hundesteuer
Ansprechpartner | für die Stadt Eggesin: für die Landgemeinden: | Herr Geisler (Fachbereich Finanzen) Frau Schlumm (Fachbereich Finanzen) |
Dienstzimmer | Eggesin, Stettiner Str. 1
Herr Geisler: Frau Schlumm: | Zi. 112 Zi. 113 |
Telefon | Herr Geisler: Frau Schlumm: | 039779 / 264-24 039779 / 264-27 |
Telefax | 039779 / 264-42 | |
E-Mail | Herr Geisler: Frau Schlumm: |
Hinweise und Bemerkungen
Jeder Hundehalter ist dazu verpflichtet, Hundesteuern zu entrichten. Die Details regelt die Hundesteuersatzung Ihrer Gemeinde, die Sie im Bereich Bürgerservice unter Satzungen & Verordnungen finden.
Kurzinformationen zur Hundesteuer und Hundehaltung gibt Ihnen das Merkblatt: Information für Hundehalter.
Die An- bzw. Abmeldung Ihres Hundes nehmen Sie bitte mit diesem Formular vor.
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