Lohnsteuerkarte

Lohnsteuerkarten im klassischen Sinne, d. h. als Pappkarte, gibt es nicht mehr. Die Abwicklung bzw. Datenerfassung erfolgt ausschließlich elektronisch (sog. elektronische Lohnsteuerkarte), in der Regel über den Arbeitgeber. Der Bürger erhält nach Jahresende lediglich einen Papierausdruck der erfassten Daten und Einkommen bzw. abgeführten Beträge. Auch bei einem erstmaligen Ausbildungs- bzw. Dienstverhältnis (Azubi) erfolgt die Anmeldung zur elektronischen Lohnsteuerkarte über den Arbeitgeber.

Für die Führung der elektronischen Lohnsteuerkarte und die Anmeldung wichtiger lohnsteuerlicher Merkmale (sog. elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale/ ELStAM) wie z. B. Steuerklasse, Kirchensteuer, Freibetrag, Kinderfreibeträge, deren Änderung und auch die dortige Eintragung von Freibeträgen ist ausschließlich das Wohnsitz-Finanzamt zuständig. Für das Amt "Am Stettiner Haff" ist das das Finanzamt Greifswald. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Finanzamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsgebiet sich der Steuerpflichtige überwiegend aufhält (bei Verheirateten: Wohnsitz des vorwiegenden Familienaufenthaltes).

Die Anträge an das Finanzamt sind in der Regel formgebunden. Die zu verwendenden Vordrucke sind auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums und ergänzend im Steuerportal M-V eingestellt.

Lediglich für die Vornahme melderechtlicher Änderungen, die ehemals auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren, wie Heirat, Geburt eines Kindes und Kirchenein- oder -austritt ist weiterhin das Einwohnermeldeamt des Amtes "Am Stettiner Haff" zuständig:

Ansprechpartner
Frau Reinke / Frau Dohnke (Einwohnermeldeamt im Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste)
Dienstzimmer
Eggesin, Stettiner Str. 1, Zi. 001 / 111
Telefon
Frau Reinke
Frau Dohnke
039779 / 264-50
039779 / 264-52
Telefax
039779 / 264-42
E-Mail
Frau Reinke
Frau Dohnke
einwohnermeldeamt@eggesin.de