Ehefähigkeitszeugnis

Ansprechpartner
Herr Geisler / Frau Mans (Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste)
Dienstzimmer
Eggesin, Stettiner Str. 1, Zi. 003
Telefon
039779 / 264-57
Telefax
039779 / 264 42
E-Mail

Hinweise und Bemerkungen
Wer hinsichtlich der Voraussetzungen der Eheschließung ausländischem Recht unterliegt, soll eine Ehe nicht eingehen, bevor er ein Zeugnis der inneren Behörde seines Heimatstaates darüber beigebracht hat, dass der Eheschließung nach dem Recht dieses Staates kein Ehehindernis entgegensteht.