Gewerbeangelegenheiten

AnsprechpartnerFrau Stieg (Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste)
DienstzimmerEggesin, Stettiner Str. 1, Zi. 108
Telefon039779 / 264-53
Telefax039779 / 264-42
E-Mailm.stieg@eggesin.de
 

Hier erfolgt die Bearbeitung von:

Schaustellungen von Personen gemäß § 33a GewO:

  • Erlaubniserteilung durch die zuständige Behörde, in deren Bereich die gewerbsmäßige Schaustellung von Personen veranstaltet wird oder für deren Veranstaltung Geschäftsräume zur Verfügung gestellt werden
  • Antrag gem. § 33a GewO an das Amt "Am Stettiner Haff"

Automatenaufstellgewerbe gemäß § 33c GewO:

  • vorzulegen ist die Erlaubnis gemäß § 33c Abs. 1 GewO (Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit), deren Erteilung durch jeweils zuständige Behörde erfolgt, wo der Gewerbetreibende seinen Wohnsitz hat
  • anzumelden ist dieses Gewerbe bei der Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet Spielgeräte aufgestellt werden (gilt für Waren-, Leistungs- und Unterhaltungsautomaten jeder Art)
  • Die Aufstellung der Spielgeräte darf nur erfolgen, wenn die zuständige Behörde die Bestätigung gemäß § 33c Abs. 3 Satz 1 GewO erteilt hat.
  • Antrag gem. §§ 33 und 60a GewO sowie Gewerbeanmeldung jeweils auf Vordruck an das Amt "Am Stettiner Haff"

Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 33d GewO:

Betreiben einer Spielhalle gemäß § 33i GewO:

  • Voraussetzung ist das Vorhandensein einer Erlaubnis gemäß § 33c Abs. 1 GewO, dass ein Automatenaufstellgewerbe betrieben wird
  • eine Erlaubnis gemäß § 33i GewO muss von der zuständigen Behörde, in deren Bereich die Spielhalle betrieben wird, erteilt werden
  • Die Vorschriften der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung-SpielV) sind analog zu beachten.
  • Antrag gem. §§ 33 und 60a GewO sowie Gewerbeanmeldung jeweils auf Vordruck an das Amt "Am Stettiner Haff"

Pfandleihgewerbe gemäß § 34 GewO:

Bewachungsgewerbe gemäß § 34a der GewO:

Versteigerungsgewerbe gemäß § 34b der GewO:

Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer sowie Wohnimmobilienverwalter gemäß § 34c GewO:

  • Vorlage einer Erlaubnis gemäß § 34c der GewO, wer gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über
    a) Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen,
    b) den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft vermittelt
  • Erlaubniserteilung durch die örtlich zuständige Behörde
  • Antrag gem. § 34c GewO sowie Gewerbeanmeldung, unter Vorlage der Erlaubnis, jeweils auf Vordruck an das Amt "Am Stettiner Haff"

Verkehrs-Gewerbe (z.B. für Güter- oder Personenbeförderung):

Gaststättengewerbe gemäß §§ 2, 11 oder 12 GastG:

  • Erteilung der Erlaubnis gemäß § 2 GastG und der vorläufigen Erlaubnis gemäß § 11 GastG durch die örtlich zuständige Behörde
  • Erteilung von Gestattungen eines vorübergehenden Gaststättenbetrieb gemäß § 12 GastG

Reisegewerbe gemäß § 55 GewO:

  • Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
    1. selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
    2. selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
  • die Betreibung eines Reisegewerbes bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte nach § 55 GewO)
  • Beantragung bei der örtlich zuständigen Behörde u.a. unter Vorlage von Führungszeugnis, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Beantragung im Einwohnermeldeamt), steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
  • zusätzlich ist bei Imbissverkauf der Unterrichtungsnachweis vorzulegen (Ausstellung durch IHK)
  • ebenso sind Messen und Ausstellungen erlaubnisbedürftig (Marktfestsetzung gem. § 69 GewO)
  • Antrag gem. § 55 GewO (Reisegewerbekarte)Antrag gem. § 69 GewO (Marktfestsetzung) sowie jeweils Gewerbeanmeldung jeweils auf Vordruck an das Amt "Am Stettiner Haff"

Weitere Zuständigkeit des Sachbereiches Gewerbe:

  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen (z. B. nach FTG M/V)
  • Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für registrierte Gewerbetreibende (z.B. für Ausschreibungen)
  • Entgegennahme von Anzeigen einer Verkaufsveranstaltung (Wanderlager) gemäß § 56a GewO
  • Entgegennahme von Anzeigen über Gewerbeabmeldungen und Gewerbeummeldungen
  • Überwachung von Verletzungen der Vorschriften über erlaubnisbedürftige stehende Gewerbe
  • Verletzung von Vorschriften über das Reisegewerbe
  • Überwachung von Verletzung sonstiger Vorschriften über die Ausübung eines Gewerbes (z. B. Preisangaben-VO, Gesetz über den Ladenschluss)